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Datenschutzverordnung des Gesang- und Musikvereins Harmonie Strötzbach e. V. 1. Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Gesang- und Musikverein Harmonie Strötzbach e. V., nachfolgend Verein genannt, personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Aresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, etc.) auf. Diese Informationen werden sowohl in einem vereinseigenen EDV-System als auch mit Hilfe der Vereinsverwaltungssoftware samt Mitgliederverwaltung des Nordbayerischen Musikbundes e. V., nachfolgend Software genannt, in einem webbasierten EDV-System gespeichert. 2. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht. 3. Als Mitglied des Blasmusikverbandes Vorspessart e. V., nachfolgend Verband genannt, ist der Verein verpflichtet, die Daten seiner Mitglieder in elektronischer Form an den Verband zu melden. Der Verband hat als Administrator der Software entsprechende Zugriffsrechte bzw. Zugriffsmöglichkeiten. 4. Der Vorstand des Vereins macht besondere Ereignisse des Vereinslebens bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand des Vereins Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner Daten vorbringen. In diesem Fall unterbleibt in Bezug auf dieses Mitglied eine weitere Veröffentlichung. 5. Zur Wahrnehmung der satzungsmäßigen Rechte gewährt der Vorstand des Vereins gegen die schriftliche Versicherung, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden, Einsicht in das Mitgliederverzeichnis. 6. Auf schriftlichen Antrag des Mitglieds werden dessen personenbezogene Daten aus dem Mitgliederverzeichnis gelöscht. Sämtliche Daten eines austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahren ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand des Vereins aufbewahrt. Die Datenschutzerklärung können Sie auch hier nachlesen. |
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