Datenschutzverordnung
des
Gesang- und Musikvereins Harmonie Strötzbach e. V.



1. Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Gesang- und Musikverein
Harmonie Strötzbach e. V., nachfolgend Verein genannt, personenbezogene
Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Aresse, E-Mail-Adresse,
Telefonnummer, Bankverbindung, etc.) auf. Diese Informationen werden sowohl in
einem vereinseigenen EDV-System als auch mit Hilfe der Vereinsverwaltungssoftware
samt Mitgliederverwaltung des Nordbayerischen Musikbundes e. V., nachfolgend
Software genannt, in einem webbasierten EDV-System gespeichert.

2. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische
und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über
Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder
genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und
keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges
Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.

3. Als Mitglied des Blasmusikverbandes Vorspessart e. V., nachfolgend
Verband genannt, ist der Verein verpflichtet, die Daten seiner Mitglieder
in elektronischer Form an den Verband zu melden. Der Verband hat als Administrator
der Software entsprechende Zugriffsrechte bzw. Zugriffsmöglichkeiten.

4. Der Vorstand des Vereins macht besondere Ereignisse des Vereinslebens
bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden.
Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand des Vereins
Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner Daten vorbringen. In diesem
Fall unterbleibt in Bezug auf dieses Mitglied eine weitere Veröffentlichung.

5. Zur Wahrnehmung der satzungsmäßigen Rechte gewährt der Vorstand des Vereins
gegen die schriftliche Versicherung, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken
verwendet werden, Einsicht in das Mitgliederverzeichnis.

6. Auf schriftlichen Antrag des Mitglieds werden dessen personenbezogene Daten
aus dem Mitgliederverzeichnis gelöscht. Sämtliche Daten eines austretenden
Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen
Bestimmungen bis zu zehn Jahren ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den
Vorstand des Vereins aufbewahrt.


Die Datenschutzerklärung können Sie auch hier nachlesen.